Reinraum-Notfallevakuierung
2026-08-10
Reinräume sind meist von Farb-Stahl-Reinigungspanelen mit hoher Luftdichtheit umschlossen. In Produktionsprozessen mit konzentriertem Personal werden häufig brennbare und explosive Materialien verwendet. Die Notfallflucht ist ein wesentlicher Bestandteil des Reinraumdesigns.
Wichtige Designpunkte
- Jedes Brandabschnitt des Reinraums muss mindestens zwei Notausgänge haben, die separat angeordnet sein müssen. Hochreine Produktionsbereiche dürfen nur einen einzigen Fluchtausgang nicht verwenden.
- Fluchtwege müssen frei gehalten werden und dürfen nicht durch Produktionsanlagen, Materialien, Reinigungsrohre oder Leitungen blockiert werden. Die lichte Breite der Flurkorridore muss den Brandschutzvorschriften entsprechen.
- Reinraumtüren müssen in Fluchtrichtung öffnen. Verriegelungstüren und Luftduschen, die in Reinzonen üblich sind, können keine Fluchttüren ersetzen. Verriegelungsvorrichtungen sind an Fluchttüren verboten.
- Fluchtwege müssen möglichst Bereiche mit hohem Prozessrisiko meiden. Personen- und Materialdurchgänge dürfen nicht vollständig als Brandbekämpfungs- und Fluchtwege genutzt werden.
- Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichen müssen in geschlossenen Reinräumen und Korridoren kontinuierlich installiert sein und bei Stromausfall die vorgeschriebene Beleuchtungsdauer aufrechterhalten.
- Brandabschnitte und Rauchschutzabschnitte müssen streng nach Vorschriften unterteilt werden. Technische Hohlräume und Schächte müssen ebenfalls in den Brandschutz- und Rauchabzugsentwurf einbezogen werden.
- Reinigungseinrichtungen wie Durchreichefenster und Frachtluftduschen dürfen nicht an Fluchtausgängen installiert werden, um die Flucht nicht zu behindern.
Besondere Hinweise
- Da Reinräume geschlossene Räume sind, müssen sowohl die Anforderungen an den Reinluftdruckunterschied als auch die Anforderungen an den Rauchabzug berücksichtigt werden. Unter Brandbedingungen kann die Lüftungsanlage für die Reinigung verriegelt werden, um die Frischluftzufuhr und die Rückluft abzuschalten und den Rauchabzug zu aktivieren.
- Personenreinigungswege (Umkleideräume, Luftduschen)dürfen keine Brandfluchtwege sein. Personen dürfen während Brandereignissen nicht durch Luftduschen fliehen.Reinigungspanelen und Wärmeisolationsmaterialien müssen nicht brennbar oder schwer entflammbar sein.